Sportauspuffanlagen - Was ist erlaubt, was nicht?
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Sportauspuffanlagen - Was ist erlaubt, was nicht?

 

In der heutigen Zeit hört und sieht man es immer wieder - Fahrzeuge werden von der Polizei stillgelegt, auf den Abschlepper geladen und von einem Sachverständigen "auseinandergenommen".
Die Fahrzeugbesitzer stehen dann oft nicht nur vor einem finanziellen Problem, sollte sich der Verdacht der Polizei als begründet erweisen, sondern auch vor einem ganz praktischen: Das Auto, und damit oftmals auch das Hobby, die Leidenschaft und der ganze Stolz, ist erstmal weg.

Ob diese Verfahrensweise jetzt die Richtige ist oder nicht sei mal dahingestellt, aber aus eigenen Erfahrungen, Gesprächen mit unseren Prüfern und Berichten von Kunden wissen wir: Lautstärke ist der Nr.1 Grund für eine Stilllegung, neben der Fahrzeugtiefe und der Rad-Reifen Kombination.
Und so richtig wundern kann uns das auch nicht, schließlich ist es für jeden von Außen sofort erkennbar. Natürlich kann niemand ohne genaue Messung 100%ig sicher sagen, ob ein Fahrzeug zu laut ist oder nicht. Aber ein brüllender Auspuff ist für den Gesetzeshüter erstmal ein gutes Indiz sich das Fahrzeug genauer anzugucken.

Zugegeben, es ist heutzutage auch gar nicht mehr so einfach durch die ganzen Gesetze zum Thema Tuning durchzusteigen. Was darf man überhaupt noch und was nicht? Daher nutzen wir unsere Erfahrung und wollen euch hier etwas aufklären.

Doch eins Vorweg: Es handelt sich hier um unsere Erfahrungen mit unseren Prüfern und dem aktuellen Wissensstand zum Ende 2023.

Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung gilt:

Es dürfen nur EG-Genehmigte Abgasanlagen verbaut werden, welche für dieses Fahrzeug zugelassen sind. Es gibt keine sinnvolle Möglichkeit einer Einzelabnahme und leider auch keine Ausnahmen.
In diesem Fall müsst Ihr also auf Artikel der großen Hersteller zurückgreifen. Wir haben für diesen Fall z.B. Abgasanlagen von Invidia und Milltek für euch im Angebot.

Ob euer Fahrzeug EG-Typ genehmigt ist, erkennt Ihr im Fahrzeugschein. Steht dort im Feld K eine Nummer nach dem Muster e9*2001*/115*069 ist euer Fahrzeug EG-Typ genehmigt und Ihr habt bedauerlicherweise, mehr oder weniger, die Niete der Fahrzeugscheine gezogen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Fahrzeuge ab Mitte der 90er Jahre mit einer EG-Typgenehmigung ausgeliefert wurden.

Importfahrzeuge können ebenfalls EG-Genehmigt sein, wenn diese aus einem EU-Staat importiert wurden und die Vollabnahme zur Zulassung auf Basis der EG-Genehmigung erfolgte. Dies ist aber nicht in allen Fällen so.

Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung:

Hier sieht die Situation schon anders aus. Wenn keine EG-Typenkennzeichnung im Fahrzeugschein zu finden ist, können wir noch sehr viel möglich machen. Im Feld K steht dann z.B. ein A, K oder auch nur ein -.
In diesem Fall haben wir uns bei der Abgasanlage bis auf den Katalysator (dazu gleich mehr) nur an die Lautstärkevorschriften zu halten. Diese unterscheiden sich nach Baujahren und Motorleistung. Ausschlaggebend ist immer das Fahrgeräusch, nicht das Standgeräusch. Dieses wird nur gemessen, um bei einer Kontrolle eine schnelle Vergleichsmöglichkeit zu haben.

Bedeutet, wir können jede geeignete Abgasanlage montieren, danach beim TÜV die Fahrgeräuschemissionen ermitteln lassen und, sofern diese im gesetzlichen Rahmen liegen, die Abgasanlage eintragen lassen. Wir brauchen keine ABE oder sonstige Genehmigungen bei den Schalldämpfern.
Natürlich können wir aber auch hier EG-Genehmigte Abgasanlagen verbauen und eintragen lassen.

In diesem Fall bauen wir die Abgasanlagen für unsere Kunden gerne selber. Das hat mehrere Vorteile, vor allem gegenüber den fertigen Abgasanlagen bekannter Tuner wie HKS, Apexi etc. Diese sind von Haus aus oft zu laut und müssen dann nachträglich von uns umgebaut werden müssen, um die Geräuschmessung zu bestehen.

Die Vorteile einer Einzelanfertigung:

  • Individuell an das Fahrzeug anpassbare Rohrdurchmesser
  • frei wählbare Endrohrvarianten
  • deutlich kürzere Lieferzeiten
  • maximale, legale Lautstärke möglich

Ebenfalls ist es bei nicht Typ genehmigten Fahrzeugen möglich einen 200Zellen Sportkat zu verbauen. Wichtig ist hierbei allerdings, das dieser wiederum geprüft seien muss. Da bieten sich Kats verschiedener bekannter Hersteller an. Einige davon haben wir auch im Programm.
Allerdings: Diese Kats sind zu 
99% nicht auf eurem Auto geprüft! Das heißt, eine Eintragung liegt hier trotzdem im Ermessen des Prüfers.

Wenn ihr Interesse an einer handgefertigten Abgasanlage habt, kommt gerne auf uns zu. Schickt uns einfach eine Mail oder ruft durch.
Für folgende Fahrzeuge haben wir bereits Abgasanlagen gebaut und erfolgreich beim TÜV Abnehmen lassen:

  • Nissan Skyline R32 GTR
  • Nissan Skyline R33 GTST
  • Nissan 200SX S14
  • Toyota Supra MK4
  • Toyota Chaser JZX100
  • Toyota Aristo JZS161
  • Toyota Altezza
  • Honda Civic mit H22
  • Honda Civic EG6
  • Honda Torneo Euro R
  • Subaru Impreza STI
  • Subaru Legacy BP5
  • Subaru Legacy BH5
  • Mitsubishi Galant V6
  • Datusun 280Z RB20DET 

Alle Anlage wurden inkl. 200Zellen Sportkat und in den meisten Fällen ab Turbolader / inkl. Krümmer und ohne Endrohrsilencer eingetragen. 

 

Im folgenden Video bekommt Ihr noch wichtige Infos zur Geräuschmessung.