Felgen - Was ist wirklich legal?
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Felgen - Was ist wirklich legal?

Felgen bzw. Rad-Reifen Kombinationen sind eines der am heißesten diskutierten Themen der Tuningszene und bei uns in den Top 3 der Kundenfragen.
Und gerade für uns, also Liebhaber japanischer Fahrzeuge, wird es bei diesem Thema kompliziert. Die Auswahl an eintragbaren Felgen in den beliebten JDM Designs sind überschaubar, original Felgen von Rays, Work oder SSR schwer zu bekommen und dazu heutzutage kaum noch eintragbar.

Und damit haben wir auch schon das Thema getroffen: Was geht denn überhaupt?

Leider mussten wir euch ja gerade schon einen kleinen, oder eher großen, Dämpfer verpassen. Die beliebten Klassiker von den bekannten JDM Brands sind bedauerlicherweise nicht mehr eintragbar. Das gilt für fast alles, was aus Japan kommt. Aber es gibt Ausnahmefälle, in denen wir euch trotzdem weiter helfen können. Diese wären:

Felge ist ein Originalteil:
Wenn es genau eure gewünschte Felge in Design, Größe, Breite, ET so auf einem anderen Fahrzeug irgendwo auf der Welt als Serienfelge gab, und dies auch nachweisbar ist z.b. anhand von Verkaufsprospekten oder ähnlichem, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Abnahme recht gut. 
Dies gilt auch für Werkstuner, wie z.b. TRD oder Nismo.

Ein bekanntes Beispiel hierfür ist zum Beispiel die 18" Rays Felge vom Nissan 350Z oder sämtliche Skyline GTR Felgen, welche wir problemlos auf vielen anderen Fahrzeugen abnehmen lassen können. 

 

Felge hat ein Teilegutachten oder eine ABE für euer Fahrzeug: 
Das ist die einfachste Variante für eine erfolgreiche Abnahme. Eure Wunschfelge wird mit einem Teilegutachten oder einer ABE für genau euer Fahrzeug ausgeliefert. In diesem Fall braucht Ihr uns eigentlich nicht, jeder TÜV/Dekra/GTÜ etc. Sachverständige kann euch eure Felge mit dem im Gutachten aufgeführten Reifen eintragen. 

Aber auch hier gibt es Stolpersteine:

  • Sportfahrwerk / Gewindefahrwerk
  • Sportlenkrad
  • Fahrzeug ist nicht EG-Typ genehmigt 

Ist bei euch ein anderes Fahrwerk oder ein anderes Lenkrad verbaut, ist das Teilegutachten nur noch eine Grundlage zu einer Abnahme nach §21 StVZO, sprich die Kombination muss gesondert begutachtet werden, wenn im Gutachten nicht explizit auch eine Abnahme mit Sportfahrwerk / Lenkrad freigegeben ist. 
Dies ist im Normalfall kein Problem, ihr braucht allerdings einen Prüfer der diese Abnahmen durchführen darf.

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn euer Fahrzeug nicht EG-Typgenehmigt ist. Teilegutachten/ABE´s sind in den allermeisten Fällen auf die Typgenehmigung eines Fahrzeugs geschlüsselt.
Ist die bei eurem Fahrzeug nicht vorhanden, ist das Gutachten ebenfalls als Grundlage für eine §21 Abnahme zu sehen.

Typische Beispiele sind Importfahrzeuge aus Japan, welche es aber auch auf dem europäischen Markt gab wie z.B. der Subaru Impreza oder Nissan 200SX.

Grundsätzlich sind bei allen Gutachtenvarianten immer nur die geprüften Größen eintragbar. Bedeutet das Felgengröße und -breite den, im Gutachten beschrieben, Angaben entsprechen müssen. Bei Lochkreis und Einpresstiefe sind Abweichungen möglich.

 

Es gibt ein Teilegutachten / ABE für ein anderes Fahrzeug: 
Das ist einer unserer häufigsten Fälle. Es gibt ein Teilegutachten für andere Fahrzeuge, aber nicht für jenes, auf dem das Rad eingetragen werden soll. 

Hier muss folgendes beachtet werden: 

  • Die Traglast der Felge lt. Gutachten muss zu euren Achslasten passen 
    (Traglast einer Felge x2 muss höher sein als eure Achslast)
  • Die Reifengröße, welche Ihr fahren wollt, muss im Gutachten stehen. Klar, für ein anderes Auto aber irgendwo muss exakt eure Wunschgröße stehen

Sind diese Punkte erfüllt stehen auch hier die Chancen auf eine erfolgreiche Abnahme recht gut. Aber auch in diesem Fall gilt: Ihr braucht einen Sachverständigen der diese Art von Abnahmen machen darf und auch Lust hat, sich mit eurem Anliegen auseinander zu setzen. 

Wir haben solche Prüfer, kommt gerne auf uns zu!

 

Die Felge wird mit einem "Technischen Bericht" ausgeliefert:
Hier wird das ganze schon etwas Tricky, aber machbar. Viele "JDM Style" Felgen z.B. von Japan Racing werden mit einem Technischem Bericht vom Tüv Austria geliefert. In diesem sind die wichtigsten Angaben über die Felge enthalten. Mit diesem Bericht ist eine Abnahme nach §21 ebenfalls möglich, auch wenn sich viele Prüfer davor scheuen. 

Worauf Ihr in diesem Falle achten müsst: 

  • Passt die Radlast zu meinen Achslasten?
  • Ist die Reifengröße im Technischen Bericht mit meiner Identisch oder kleiner als meine gewünschte Reifengröße?
    (Wurde der technische Bericht z.B. mit einem Reifen in 215/35R16 geprüft, ist das meine minimale Reifengröße. In diesem Fall auch möglich z.B. ein 214/40 oder ein 225/35, aber kein 205/35 Reifen)

Noch ein weiterer Hinweis, speziell zu Japan Racing Rädern: 

Es gibt mittlerweile für sehr viele JR Räder ein Gutachten. In vielen Fällen nur einen Technischen Bericht, aber der reicht uns ja aus. Allerdings sind noch immer Felgen erhältlich, welche über keine Nachweise verfügen. Bei diesen Modellen wird dann von unseriösen Anbietern oft ein "Test Report" in englischer Sprache als "Gutachten" angepriesen. Dieser Zettel ist nicht mehr wert als das Papier, auf dem er gedruckt ist.
Bei Japan Racing haben nur die Dokumente vom Tüv Austria Ihre Gültigkeit und ermöglichen eine saubere Eintragung. 

Wir haben in unserem Shop ausschließlich Japan Racing Felgen gelistet, welche auch über ein Gutachten / Technischen Bericht verfügen und bei denen wir eine Abnahme garantieren können, vorausgesetzt die Felge passt zu eurem Auto. 
Welche Felgen von JR ein Gutachten haben, könnte Ihr ganz einfach HIER herausfinden.

 

Wie findet Ihr raus, ob die Felge auf euer Auto passt: 

Hierfür gibt es eine einfache Methode: 

  1. Ihr sucht euch irgendeinen Webshop, welcher Felgen "in großem Stil" verkauft. Wir empfehlen: RSU
  2. Ihr gebt eure Fahrzeugdaten ein und schaut, welche Felgendimensionen und Reifengrößen in Gutachten anderer Felgenhersteller aufgeführt sind. 
  3. Ihr beachtet die Auflagen und Hinweise aus den Gutachten 

Felgen in diesen Dimensionen könnt Ihr dann auch z.B. von Japan Racing oder Concaver auf euer Auto montieren. 
Sollten in den Gutachten Hinweise aufgeführt sein, wie z.B. das Anlegen von Radlaufkanten, erledigen wir das auch gerne in unserer Werkstatt für euch.

Sollte euer Fahrzeug bei RSU nicht aufgeführt sein, weil Ihr z.B. einen Skyline oder ein anderes, seltenes Fahrzeug besitzt schreibt uns gerne eine Mail. In den meisten Fällen können wir euch das passende Rad empfehlen. 


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