Datenblatt - Nissan Skyline GT-R - R32 - RB26DETT
Datenblatt mit der Aufstellung von technischen Vorschriften, auf der Grundlagen einer Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) durchgeführt werden kann.
Fahrzeug: Nissan Skyline GT-R
Modell Code: E-BNR32
Baujahr: 1989-1993
Motor: RB26DETT
Hubraum: 2568ccm
Das Datenblatt verfügt über folgende Angaben:
Abgasnorm: EURO1
Leistung: 206kW (280PS) bei 6800U/min
VMAX: 180km/h (elektronisch begrenzt)
Serienbereifung: 225/50R16 / 225/50R17
sowie alle weiteren, für die Durchführung der Prüfung erforderlichen Werte*, z.B. Gewichte, Geräusche, Abmessungen und sonstige Bau- und Betriebsvorschriften gemäß StVZO.
Nach der Bestellung des Datenblatts benötigen wir ein Scan/Foto des ausländischen Zulassungsdokuments (Import Certificate, Title, V5C, o.ä.), sowie des Typenschilds und alle weiteren vorhandenen Fahrzeugdaten, wie Aufkleber im Motorraum, der Motorhaube oder der B-Säule.
Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung der Lichtanlage in Bezug auf die Hauptscheinwerfer und Nebelschlussleuchte sowie mögliche weitere Umbauten erforderlich sein könnten.
* Je nach verfügbaren Daten kann es notwendig sein, dass der Sachverständige bestimmte Werte am Fahrzeug ermittelt, z. B. Geräuschwerte.
Hinweis: Die Bestätigung stellt dem Sachverständigen technische Informationen für die Beurteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO zur Verfügung, ersetzt jedoch keine eigene Begutachtung. Der Sachverständige wird die Übereinstimmung der Angaben mit dem vorliegenden Fahrzeug überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Fahrgestellnummer. Daher muss für jedes Fahrzeug ein individuelles Datenblatt erstellt werden, auch wenn es in Bauart und Modell identisch ist.
Etwaige notwendige Ausnahmegenehmigungen, etwaige Auswirkungen und erforderliche Umbauten werden vor Ort festgelegt.
Das Dokument wurde basierend auf den vom Antragsteller eingereichten Unterlagen erstellt, ohne dass eine Besichtigung des Fahrzeugs stattgefunden hat. Es begründet keinen Anspruch auf die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs.
Die Angaben beziehen sich auf den Zustand des Fahrzeugs bei der Auslieferung ab Werk des Herstellers und berücksichtigen keine nachträglichen Änderungen – diese sowie alle Informationen zu Größen und Gewichten müssen vom Sachverständigen direkt am Fahrzeug geprüft werden.